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Voraussetzungen

Mit Eintrittsdatum in den Verein kann sofort mit der Ausbildung begonnen werden. Um mit der Ausbildung beginnen zu können müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

Tauglichkeitszeugnis

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TauglichkeitszeugnisIn Deutschland muss jeder angehende Pilot ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis erwerben, welches ihm die körperliche Fitness und Belastbarkeit, die für das Führen eines Fluggerätes erforderlich sind, bescheinigt. Das Tauglichkeitszeugnis muss erst zur Durchführung des ersten Alleinfluges vorliegen und die Ausbildung kann schon vorher beginnen. Bei der Erstuntersuchung muss mit Kosten in Höhe von ca. 150 EUR gerechnet werden.

Das Tauglichkeitszeugnis gilt bis zu einem Alter von 40 Jahren jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren und muss dann erneuert werden. Ab dem 40. Lebensjahr muss alle 24 Monate eine Erneuerung vorgenommen werden, ab dem 60. Lebensjahr dann alle 12 Monate. Lediglich in Ausnahmefällen (z.B. nach einem operativen Eingriff) muss das Tauglichketiszeugnis durch eine Nachuntersuchung bei einem zugelassenen Fliegerarzt erneuert werden.

Mindestalter

Der Mindestalter für den Beginn einer fliegerischen Ausbildung zum Segelflugzeugführer ist in Deutschland auf 14 Jahre festgelegt. Der Prüfung kann frühestens mit 16 Jahren abgelegt werden. Der Schein wird dem Flugschüler frühestens bei Vollendung seines 16. Lebensjahres ausgehändigt und er muss bis dahin unter Aufsicht eines Fluglehrers fliegen.