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Wiederaufnahme des Flugbetriebs, Wiederbeginn des Ausbildungsbetriebes BWLV-ATO, Maßgaben/Informationen

Fahr- und Flugschulen werden in der Corona-Verordnung gleichgestellt. Daher gelten auch die gleichen Hygieneanforderungen.

1.Hygienevorgaben Fahrschulen/Flugschulen:
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Referat Luftverkehr sowie das Regierungspräsidium Stuttgart, Landesluftfahrtbehörde, haben uns mit gesonderten Schreiben aufgefordert, diese für die Fahrschulen erfolgten Hygienevorgaben im Flugschul-/Ausbildungsbetrieb in der Flugausbildung entsprechend anzuwenden. Diese Hygieneanforderungen gelten im Ausbildungsbetrieb der BWLV-ATO, da Fahr- und Flug­schulen in § 4 Abs. 2 Ziff. 13. der Corona-Verordnung gleichgestellt sind. Die genannten Hygienevorgaben sind u.E. in dem Ihnen bereits vorliegenden Merkblatt „Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebes der BWLV-ATO“ umgesetzt. Die Vereinsausbildungsleiter der BWLV-ATO-Ausbildungsvereine werden gleichwohl gebeten, die jetzt vorgelegten Hygienevorgaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zu beachten.

2.Hinweise zur Online Vereinsverwaltung „Vereinsflieger.de“
Im Blick auf die von der Luftfahrtbehörde und dem Luftfahrbundesamt anlässlich der Corona-Krise verfügten Fristverlängerungen geben wir Ihnen Tipps an die Hand, wie unter Nutzung/Nichtnutzung der „Vereinflieger.de“-Software hier vorgegangen werden kann. Die Thematik sollte sorgfältig und am besten überwacht durch den Lehrkörper in den Vereinen erledigt werden, damit es nicht zu Fehlern bei der Berechnung ablaufender Fristen kommt. Es empfiehlt sich hier ein „händisches“ Vorgehen bei der Lizenz-Überwachung.

3.Corona-Sportstätten-Verordnung Kultusministerium
Am 10.05.2020 haben das Kultus- und das Sozialministerium gem. § 4 Abs. 8 Satz 1 CorVO die „Sportstättenverordnung“ neu gefasst. Sie regelt die näheren Modalitäten des Betriebs von Freiluftsportanlagen, unter denen seit 11.05.20 der Sport im Freien wieder zulässig ist. Diese Regelungen gelten - soweit sachlich auf den Luftsport übertragbar- auch für den Betrieb an Flugplätzen. Die dortigen Maßgaben sind bereits in unserem Leitfaden für den Wiederbeginn ndes Flugbetriebs im Wesentlichen enthalten. Infos zu den Lockerungen im Breitensport finden Sie ferner unter folgendem Link: www.baden.wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen