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Ausbildung zum Segelflugzeugführer SPL

Die Ausbildung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Die praktische Ausbildung findet von März bis Oktober statt, wobei bei entsprechendem Wetter auch im Winter geflogen werden kann. Geflogen wird am Wochenende, an Feiertagen und in Fluglagern während der Schulferien. Die theoretische Ausbildung erfolgt typischerweise während der Wintermonate von Dezember bis März zweimal wöchentlich. Während der gesamten Ausbildung führt der Flugschüler über der gesamten Schulung einen Ausbildungsnachweis mit sich, damit der Fluglehrer seinen aktuellen Stand der Ausbildung nachvollziehen kann.

Praktische Segelflugausbildung

1. Ausbildungsabschnitt

Der Flugschüler muss nun lernen das Segelflugzeug zu steuern. Der Flugschüler sitzt vorne und der Fluglehrer hinten. Es kann von vorne als auch von hinten gesteuert werden. Es besteht also jederzeit die Möglichkeit durch den Fluglehrer einzugreifen. Am Anfang werden erstmal die Starts und die Landungen geübt. Je nach Fortschritt kann man seinen ersten Alleinflug schon nach 60–80 Starts machen. Danach folgen die ersten drei Alleinflüge, für jeden Piloten ein unvergessliches Erlebnis!

Theoretische Ausbildung

Die Winterpause nutzen wir für eine umfassende theoretische Ausbildung. Gelehrt wird alles, was für die Fliegerei wichtig ist: Luftrecht, Aerodynamik, Flugplanung, Meteorologie, Navigation und mehr. Wir bekommen die theoretischen Grundlagen aber auch jede Menge Praxistipps. Den Theorieblock machen Segelflieger und Motorflieger gemeinsam. So bekommt man auch interessante Einblicke in die „Gegenseite“.
Hier der aktueller Unterrichtsplan.

Praktische Ausbildung

2. Ausbildungsabschnitt

Nach dem ersten Alleinflug ist die Ausbildung aber noch nicht abgeschlossen. Der Flugschüler wird dann auf weiter Flugzeuge umgeschult wie z.B. den Astir CS, die Ka8 und später die LS4. In diesem Ausbildungsabschnitt gilt es Erfharungen im Thermikflug zu sammeln und, zunächst zusammen mit einem Fluglehrer, erste Flüge außerhalb des Gleitbereiches des Flugplatzes zu unternehmen.

Vor Abschluss der Ausbildung zum Segelflugzeugführer müssen drei Prüfungen abgelegt werden. Diese sind:

BZF-Prüfung Funksprechzeugnis

Das BZF ist das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für Flugfunk und bescheinigt dem Inhaber die Fähigkeit den Flugfunk in deutscher (BZF II) oder in deutscher und englischer (BFZ I) Sprache nach den bekannten Verfahrenssprechgruppen durchzuführen.

Die Prüfung wird bei der Bundesnetzargentur in Reutlingen durchgeführt und ist eine kurze praktische Prüfung bei welcher ein Ab- und Anflug auf zwei deutsche Flughäfen simuliert werden.

Theorieprüfung

• Luftrecht
• Menschliches Leistungsvermögen
• Meteorologie
• Kommunikation (Funk)
• Grundlagen des Fliegens
• Betriebliche Verfahren
• Flugleistung und Flugplanung
• Allgemeine Luftfahrzeugkunde
• Navigation

Praktische Prüfung

Die Praktische Prüfung besteht aus drei Platzrunden, welche in Begleitung eines Prüfers durchgeführt werden. Sie beinhalten, Platzrunde, Kurven- und Geradeausflug, Hochgezogene Fahrtkurven, Seitengleitflug (Slip) und Ziellandung.

Wer jetzt Lust bekommen hat und gerne selber fliegen will, sollte zuerst Kontakt mit unserem Verein aufnehmen. Nutze für Deine Fagen einfach das Kontaktformular auf dieser Seite. Am Flugplatz kann man schnuppern, einmal einen Flugtag miterleben und auch mal mitfliegen.