Zum Hauptinhalt springen

MOTORFLUG

Du willst in die Luft und fliegen lernen, hast aber keine Ahnung, was du dazu brauchst? Du weißt nicht, was das kostet und an wen du dich wenden kannst? Wir haben die Antworten!

Flugausbildung ist unser Ding.

Wenn Du Dir noch nicht direkt sicher bist, ob Du die Ausbildung beginnen willst, kannst Du mit einem unserer Fluglehrer einen Schnupperflug buchen. Er wird Dich theoretisch in die Durchführung eines Fluges einweisen, bereite gemeinsam mit Deinem Fluglehrer das Flugzeug vor und übe in der Luft in der Handhabung des Flugzeuges unter sachkundiger Anleitung.

Pilotenlizenz

PPL(A) gemäß PART-FCL

Private Pilot Licence PPL(A) gemäß PART-FCL berechtigt zu Flügen auf europäisch registrierten Flugzeugen und ist auch für weltweite Flüge gültig. Sie kann durch internationale Standardisierung auch in eine andere Lizenz (z. B. USA) umgeschrieben werden, wenn dies erforderlich ist. Die praktische PPL(A)-Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden.

Light Aircraft Pilot Licence LAPL(A)

berechtigt zur Führung von einmotorigen Flugzeugen bis 2000 kg Höchstabfluggewicht innerhalb Europas. Maximal dürfen drei Passagiere befördert werden. Ein Upgrade auf weiterführende Lizenzen führt nur über die PPL(A).
Die praktische LAPL(A)-Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden.

Therorie und Praxis

praktische Ausildung

    theoretische Ausbildung

    die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:

    • Luftrecht und ATC-Verfahren
    • Sprechfunkverkehr
    • Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
    • Aerodynamik
    • Navigation
    • Meteorologie
    • Menschliches Leistungsvermögen
    • Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen

    Ausbildungsdauer und Kosten

    Ausbildungsdauer

    Kosten der Ausbildung

    Was benötigst Du zum Ausbildungsbeginn?

    Was benötigst Du zum Ausbildungsbeginn?

    • Einen Fluglehrer, der Dich von Anfang an begleitet
    • Ordentliche Mitgliedschaft im LSV Albgau e.V.
    • Mindestalter 17 Jahre
    • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical)
    • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG (ZÜP)
    • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart B)
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)